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CVT3 – Umstieg von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung (Online)

Freie Plätze vorhanden
Kursnr. 26TA57603
Beginn Di., 11.08.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Tag
Kursort Digitales Klassenzimmer 02
Gebühr 560,00 €
Teilnehmer 2 - 10

Kursbeschreibung

Die Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 verbindlich. Sie betrifft den Maschinen und Anlagenbau sowie Unternehmen, die eigene Betriebsmittel bauen, modernisieren oder umrüsten. Wer die neuen Vorgaben nicht kennt oder falsch umsetzt, riskiert bei einem Unfall neben menschlichem Leid auch rechtliche Konsequenzen und einen Imageschaden.


Im Kurs CVT3 – Umstieg von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen. Sie lernen, wie sich die neue Maschinenverordnung von der bisherigen Maschinenrichtlinie unterscheidet, welche neuen oder geänderten Begriffe eingeführt werden und was sich am Rechtscharakter ändert.


Wir sprechen über zentrale Definitionen, den Umgang mit bestehenden Normen in der Übergangszeit und typische Fragen aus der Praxis. Missverstandene Begriffe wie Bestandsschutz, Gesamtheit von Maschinen und wesentliche Veränderung werden anhand von Beispielen erläutert. Eigene Fälle und Erfahrungen aus Ihrem Unternehmen können Sie einbringen und gemeinsam diskutieren.


Seminarziel

Nach dem Kurs können Sie

  • den rechtlichen Rahmen der Maschinenverordnung einordnen
  • zentrale Unterschiede zur Maschinenrichtlinie benennen
  • neue und geänderte Begriffe sicher verwenden
  • Auswirkungen auf Ihre Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel besser einschätzen
  • typische Stolpersteine bei Altmaschinen, Umbauten und wesentlichen Veränderungen erkennen


Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Personen, die bereits mit der Maschinenrichtlinie arbeiten und den Umstieg auf die Maschinenverordnung vorbereiten, zum Beispiel

  • Konstrukteurinnen und Konstrukteure, Entwicklerinnen und Entwickler
  • Verantwortliche im technischen Büro und in der Projektleitung
  • Fachkräfte aus Instandhaltung und Betrieb
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, CE Verantwortliche und Sicherheitsingenieure
  • Betriebsleiterinnen, Betriebsleiter und Unternehmer


Vorkenntnisse

Grundkenntnisse zur bisherigen Maschinenrichtlinie sowie erste Berührungspunkte mit Maschinensicherheit und CE Kennzeichnung sind sinnvoll. Empfehlenswert ist zum Beispiel der Besuch von SAF1 oder eine vergleichbare Qualifikation.


Zertifikatskurs

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Trägerzertifikat, das die vermittelten Inhalte zum Umstieg von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung dokumentiert.


Kursinhalte


  • Einführung und Rechtsrahmen
    Ziele und Anwendungsbereich der Maschinenverordnung, zeitlicher Rahmen, Pflichten der Beteiligten
  • Zentrale Änderungen zur Maschinenrichtlinie
    neue und geänderte Definitionen, geänderter Rechtscharakter, Auswirkungen auf Prozesse in Entwicklung und Betrieb
  • Umgang mit Normen und Übergangsfragen
    Rolle harmonisierter Normen, offene Punkte, pragmatischer Umgang in der Praxis
  • Bestandsschutz, Gesamtheit von Maschinen, wesentliche Veränderung
    Einordnung der Begriffe, Beispiele aus Umbau und Modernisierung, Bewertung typischer Szenarien
  • Praxisteil und Handlungsempfehlungen
    Besprechung von Fällen der Teilnehmenden, erste Schritte für den Umstieg im eigenen Unternehmen


Organisation, Service und Inhouse Schulung

Ab sechs Teilnehmenden bieten wir diese Schulung auch als Inhouse Schulung in Ihrem Unternehmen an. Inhalte und Beispiele passen wir auf Ihre Maschinen, Ihre Branche und das Vorwissen Ihrer Mitarbeitenden an.


Für Fragen zum Kurs, zu Terminen oder zu individuellen Firmenschulungen erreichen Sie uns telefonisch unter 0231 1654704 oder per E Mail an mail@tremonia-akademie.de.

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
11.08.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Digitales Klassenzimmer 02

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